Ankopplungen

ankopplungenAnkopplungen stellen das Verbindungsglied zwischen Rundsteuersender und Energieversorgungsnetz dar. Sie haben die Aufgabe, die vom Sender erzeugte Tonfrequenzenergie dem Versorgungsnetz zu überlagern, die Sendeanlage aber auch gleichzeitig gegen Rückwirkungen (Netzfrequenz, Oberschwingungen) aus dem Netz zu schützen.

Die Rundsteuersignale des Senders werden über unterschiedliche Ankopplungsausführungen in das elektrische Versorgungsnetz eingespeist. Unterschieden werden dabei die beiden Grundvarianten

  • Serienankopplung (auch Reihenankopplung genannt) und
  • Parallelankopplung.

Jede dieser Grundschaltungen kann nochmals untergliedert werden in dreiphasige und einphasige (= gleichphasige) Varianten. Die Abbildung rechts zeigt die Anordnung verschiedener Einspeisevarianten im Netz. Am Niederspannungsnetz sind die Rundsteuerempfänger (E) angeschlossen, die die eingespeisten Rundsteuertelegramme empfangen und daraus Schalthandlungen ableiten.

Bei Einspeisung ab der Mittelspannungsebene aufwärts kommen nur dreiphasige Systeme zum Einsatz. Diese Ankopplungen erhalten vom Rundsteuersender die Tonfrequenzspannung als Drehstromsystem, das, ins Netz eingespeist, alle weiteren nachgeschalteten Transformatoren - wie die Netzfrequenz - passieren kann und somit letztendlich im Niederspannungsnetz zur Verfügung steht.

Ein- oder gleichphasige Systeme kommen fast ausschließlich in Niederspannungsnetzen zur Anwendung, da die in allen drei Leitern gleichphasig vorhandenen Tonfrequenzsignale dreiphasige Transformatoren mit Dreieckwicklung nicht passieren können.

Die Wahl des geeigneten Kopplungstyps hängt stark von der gewählten Rundsteuerfrequenz und vom Aufbau des zu versorgenden sowie den über- und untergelagerten Netzen ab. Bei Rundsteuersystemen, die den unteren Frequenzbereich (bis ca. 200 Hz) benutzen, wird vorrangig die Serienankopplung verwendet, bei Systemen im darüberliegenden Frequenzbereich kommt in der Regel die Parallelankopplung zur Anwendung. Sind beide Frequenzen möglich, so wird meist die Parallelankopplung bevorzugt, da diese nicht an den Ort der 50 Hz-Einspeisung gebunden ist und bei Bedarf vom Netz abgeschaltet werden kann.

Einphasige Ankopplungen werden in der Praxis zum Teil bei weitaus höheren Frequenzen als die genannten 200 Hz angewendet. Für die Einspeisung in den niederspannungsseitigen Transformator-Nullpunkt wurde früher sogar die Rundsteuerfrequenz von 600 Hz reserviert.

Das Rundsteuersendesignal wird mit einem Pegel von ca. 1% bis 5% der jeweiligen Nennspannung eingespeist. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Signale im Versorgungsnetz je nach Höhe der Sendefrequenz unterschiedlich stark gedämpft werden.