Allgemeines
Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind bestrebt, den Absatz an elektrischer Energie über den Tag möglichst konstant zu halten, um die zur Verfügung stehenden Kraftwerke gleichmäßig und im wirtschaftlichsten Betriebsbereich zu betreiben. Im Gegensatz dazu orientiert sich der Energiebedarf jedoch stark am menschlichen Lebensrhythmus und an den jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. Das bedeutet, dass einer oder mehreren Verbrauchsspitzen am Tag ein Abnahmetal während der Nacht gegenübersteht.
Da die elektrische Energie, zumindest in der hauptsächlich verwendeten Form, nicht gespeichert werden kann, können die zur Bereitstellung der Tagesspitzen in den Morgen- und Abendstunden notwendigen Stromerzeugungsanlagen während der Nachtstunden nicht ausgenutzt werden. Kraftwerke, die diese Verbrauchsspitzen abdecken müssen, werden während der Starklastzeit ans Netz geschaltet und in der lastschwachen Zeit wieder außer Betrieb genommen. Die EVU waren aus diesem Grund schon frühzeitig an einer Laststeuerung interessiert.
So wurden schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts Doppeltarife eingeführt, um die Energiebezieher dazu zu bewegen, einen Teil ihres Leistungsbedarfs in die Schwachlastzeit zu verschieben. Durch tarifliche Begünstigungen der Energieabnahme in den Schwachlastzeiten sollte erreicht werden, dass geeignete Verbraucher während dieser Schwachlastperioden betrieben werden. Hierzu gehören Betriebe, die auch während der Nachtstunden arbeiten, ebenso wie Heißwasserspeicher und Speicherheizungen in Wohnungen und Geschäftshäusern, Futterdämpfer in der Landwirtschaft, usw. All diese Verbraucher wurden anfangs überwiegend mit Schaltuhren ein- und ausgeschaltet.
Daneben gibt es aber auch Verbraucher, die ohne Weiteres während der Lastspitzen teilweise oder ganz gesperrt werden können. Diese Verbraucher müssen allerdings ferngesteuert sein. Hier bietet die Rundsteueranlage die Möglichkeit, Steuerbefehle an die Verbraucher zu geben, die der Lastverteilung Rechnung tragen. Anstelle der Schaltuhren wird die Rundsteueranlage eingesetzt; man spart dadurch die kostspielige Wartung der Uhren, die durch deren unvermeidbare Gangungenauigkeit notwendig wird.